Wir bitten euch, die Revierordnungen genau zu lesen und diese auch zu befolgen. Unsere Kontrollorgane kennen bei groben Verstößen, wie Fischdiebstahl, Tierquälerei, Nichteinhaltung der Schonzeiten oder der Brittelmaße usw. kein Pardon. Wenn eure Papiere ordnungsgemäß ausgefüllt sind, und ihr die Regeln einhaltet, steht einem erholsamen und fischreichen Jahr an unseren Gewässern nichts im Weg.
ACHTUNG
Müllbehälter beim Schranken und der Vereinshütte Albern Wien:
Wir wurden von einem Organ der MA 49 verständigt, dass die Hüttenbesitzer ihren Restmüll in den Müllbehälter beim Schranken in Albern Wien entsorgen. Das ist verboten, denn dieser ist nur für die Angler und Spaziergeher vorgesehen. Es darf kein Restmüll der Hüttenbesitzer in diesen Behältern entsorgt werden.
Es wurden bereits vom Forst KFZ-Nummern notiert und diese werden angezeigt.