Mit Wirkung vom 01. Jänner 2019 wurde von der MA 49 das Grundbenützungsübereinkommen zu den Daubelhütten mit dem VÖAFV aufgekündigt. Die Verständigung der davon betroffenen Hüttenbesitzer erfolgte vom Verbandssekretariat Anfang März.
Die Vertreter der MA 49 bestätigten bei einer Unterredung in unserem Vereinslokal am 19. Februar 2019, dass auf Grund diverser Differenzen mit dem VÖAFV, nur noch ein Vertrag mit unserem Verein bzw. dessen Mitgliedern abgeschlossen werde.
Wie bereits bekannt, wurde von den Daublern aus Albern und Mannswörth eine Interessensgemeinschaft gebildet. Ziel ist es, einen akzeptablen und rechtskonformen Vertrag zu erwirken. Aktuell werden Vertragsinhalte geprüft. Einem Vertragsabschluss kann daher noch nicht entgegen gesehen werden. Derzeit ist ein „vertragsloser Zustand“ gegeben, was aber niemanden beunruhigen muss, so die MA 49.
Mit freundlichen Grüßen und Petri Heil
Die Vereinsleitung