Liebe Mitglieder,
Der VÖAFV hat sich hiermit entschlossen, die Gültigkeit sämtlicher ausgegebener Lizenzen, den dazugehörigen Fischereiordnungen sowie von Mitgliedschaften aus dem Jahr 2020 bis zum 28. Jänner 2021 zu verlängern.
Wichtig:
Diese Regelung betrifft ausschließlich die vom VÖAFV und seinen Vereinen bewirtschafteten Reviere.*
Voraussetzung für die Ausübung der Fischerei ist der Besitz einer gültigen amtlichen Fischerkarte 2021 für das betreffende Bundesland.
Wir danken für Ihr Verständnis und verbleiben mit besten Grüßen,
Die Vereinsleitung